Ruhe bewahren und den Unfallort sichern
Direkt nach dem Zusammenstoß heißt es: Anhalten und aussteigen. Sicherheit steht an erster Stelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein, um andere zu warnen. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist. Bei Personenschäden müssen Sie sofort einen Krankenwagen rufen. Meistens gibt es aber nur einen Blechschaden, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt haben. Ist das der Fall, sichern Sie den Unfallort, damit keine weiteren Autos hineinfahren. Ein Warndreieck aufstellen hilft, die Situation kenntlich zu machen. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie Schritt für Schritt.
Kontaktdaten hinterlassen und Polizei informieren
Sobald der Unfallort gesichert ist, sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim beschädigten Auto hinterlassen. Kleben Sie einen Zettel mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer gut sichtbar an das andere Fahrzeug. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt, deshalb dürfen Sie sich nicht einfach entfernen. Es ist wichtig, die Polizei zu rufen, wenn der Besitzer des anderen Autos nicht schnell auftaucht. Warten Sie einen angemessenen Zeitraum, oft etwa 30 Minuten. Kommt niemand, wählen Sie die Notrufnummer 110. Die Polizei nimmt den Unfall auf und hält alle nötigen Informationen fest. Das ist wichtig für die spätere Klärung mit der Versicherung.
Unfall der eigenen Versicherung melden und Beweise sichern
Vergessen Sie nicht: Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt und müssen den Unfall auch Ihrer eigenen Kfz-Versicherung melden. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist oder ob Sie mit dem anderen Fahrer schon gesprochen haben. Senden Sie Fotos vom Schaden, dem ganzen Parkbereich und von den Fahrzeugen an Ihre Versicherung. Notieren Sie sich Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Ort. Falls es Zeugen gibt, schreiben Sie deren Namen und Kontaktdaten auf. Je mehr Informationen Sie sammeln, desto einfacher ist die Abwicklung des Schadens.
Konsequenzen bei Fahrerflucht und warum Ehrlichkeit schützt
Eines der wichtigsten Dinge, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt haben: Entfernen Sie sich keinesfalls einfach vom Unfallort. Das gilt auch dann, wenn Sie nur wenig Schaden verursacht haben oder es eilig haben. Fahrerflucht ist eine Straftat und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Neben Geldbußen droht auch der Verlust Ihres Führerscheins. Es ist immer besser, ehrlich zu sein und sofort alle nötigen Schritte einzuleiten. Wer korrekt handelt, ist auf der sicheren Seite und vermeidet späteren Ärger mit Polizei, Versicherung und dem geschädigten Autobesitzer.
Wie Sie ähnliche Unfälle in Zukunft vermeiden
Viele Unfälle beim Parken passieren aus Routine oder Eile. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt haben, ist das schon unangenehm genug. Noch besser ist es, wenn Sie solche Situationen erst gar nicht erleben müssen. Achten Sie beim Ein- und Ausparken auf Hindernisse und andere Autos. Fahren Sie langsam und bleiben Sie aufmerksam, auch wenn alle Vorgänge bekannt erscheinen. Nutzen Sie Rückspiegel und gegebenenfalls Parksensoren, falls Ihr Auto sie hat. Lässt es die Situation zu, lassen Sie sich von einer weiteren Person einweisen. Diese kleinen Vorsichtsmaßnahmen verringern das Risiko für Schäden stark.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu „Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt“
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Was passiert, wenn ich mich nach dem Unfall vom Unfallort entferne?
Wenn Sie sich nach einem Unfall einfach vom Unfallort entfernen, begehen Sie Fahrerflucht. Fahrerflucht ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder dem Entzug des Führerscheins bestraft. Zusätzlich kann Ihre Versicherung Ihnen den Schaden nicht ersetzen oder Regress fordern. -
Muss ich immer die Polizei rufen, wenn ich ein fremdes geparktes Auto beschädige?
Wenn der Eigentümer des beschädigten Autos nicht in der Nähe ist, sollten Sie immer die Polizei rufen. Sie dokumentiert den Vorfall und hilft dabei, den Geschädigten zu informieren. Kommt der Besitzer während Ihrer Wartezeit, können Sie alle Informationen direkt austauschen. -
Was muss ich meiner Versicherung melden?
Sie sollten Ihrer Versicherung melden, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt haben. Dazu schicken Sie Fotos vom Schaden, den Unfallort und Ihre eigenen Angaben sowie die Daten des anderen Autos. Zeugeninformationen helfen auch weiter. -
Wer übernimmt die Kosten bei einem Parkunfall?
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Reparaturkosten am fremden Fahrzeug. Eigene Schäden zahlt Ihre Kaskoversicherung nur, wenn Sie die entsprechende Deckung abgeschlossen haben. -
Wie lange muss ich beim beschädigten Auto warten, bis ich die Polizei rufe?
Warten Sie im Normalfall etwa 30 Minuten beim beschädigten Auto. Kommt niemand, rufen Sie die Polizei, damit der Unfall offiziell festgehalten wird. Entfernen Sie sich nicht vorher vom Unfallort.
